Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

1. Vertragsgegenstand

1.1. Die 11812 Telecom GmbH, Schloßstraße 55 64668 Rimbach („ProNet Telecom“) bietet über ihre Website verschiedene Kommunikationsdienstleistungen, beispielsweise die Nutzung einer virtuellen Telefonanlage, die Bereitstellung eines VoIP-Trunks, die Bereitstellung eines Breitbandanschlusses für einen Zugang zum Internet, sowie den Verkauf mit diesen Leistungen verbundener Hardware, beispielsweise Router oder IP-Telefone, an.

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden Anwendung auf alle Leistungen, die die 11812 Telecom GmbH („ProNet Telecom“,) für den Kunden erbringt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn seitens des Kunden in einer Bestellung oder der Bestellannahme auf deren Geltung hingewiesen wird und ProNet Telecom ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.

1.3. Die aktuell geltenden AGB sind unter https://pronet-telecom.de/agb.php während des Bestellprozesses und auch sonst jederzeit für den Kunden abrufbar und können dort von dem Kunden abgespeichert und ausgedruckt werden. ProNet Telecom speichert diesen Vertragstext nach Vertragsschluss nicht.

1.4. Es gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Vertragssprache ist Deutsch.

1.5. Die Vertragsbeziehung der Parteien richtet sich nachfolgenden Rechtsgrundlagen in nachfolgend genannter Rangfolge:

Auftragsbestätigung von ProNet Telecom

Angebot des Kunden bei Kommunikationsleistungen bzw. Annahme des Kunden bei dem Kauf von Hardware (Vornahme des Onlinebestellprozesses auf der ProNet Telecom-Webseite)

Preisübersichten

Besondere Geschäftsbedingungen für Partner („BGB Partner“; soweit vereinbart)

Besondere Geschäftsbedingungen für DSL („BGB DSL“; soweit vereinbart)

diese AGB

Service Level Agreement („SLA“; soweit vereinbart)

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung DSL

Leistungsbeschreibung Trunking

2. Zustandekommen des Vertrages über Dienstleistungen

2.1. ProNet Telecom bietet auf ihrer Webseite sowohl Dienstleistungen als auch Waren an. Der Vertragsschluss über Verträge über Dienstleistungen, insbesondere die Bereitstellung von Cloud-Telefonanlagen, SIP-Trunking (Voice over IP-Anschluss) sowie Breitband-Internetanschlüsse, richtet sich nach dieser Ziffer 2. Der Vertragsschluss über Hardware richtet sich nach Ziffer 3.

2.2. Die Bereitstellung der Leistungen auf der Webseite stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden dar. Der Kunde gibt ein bindendes Angebot für die Nutzung der ausgewählten Leistung ab, sobald er seine Daten für eine Verfügbarkeitsprüfung eingegeben hat, die gewünschten Leistungen (und ggf. Hardware) ausgewählt hat, im Bestellvorgang die erforderlichen Pflichtangaben (insb. Kontaktdaten, Anschlussadresse, Bankverbindung sowie Wünsche zur Anschlussübernahme und Einzelverbindungsnachweisen) gemacht hat, diese AGB angenommen hat und auf den „Jetzt kostenpflichtig bestellen“-Button klickt. („Angebot für eine Dienstleistung“).

2.3 Bevor der Kunde sein Angebot für eine Dienstleistung abgibt, kann er seine Angaben jederzeit ändern, indem er die Angaben im Feld korrigiert oder löscht oder den Bestellvorgang abbrechen, indem er das Browsertab schließt. Die einzelnen Bestellschritte erreicht der Kunde durch Klick auf den „Zurück“-Button am Ende jedes einzelnen Bestellschritts. Im letzten Bestellschritt sieht der Kunde in einem Bestätigungsfenster seine Angaben und kann diese korrigieren.

2.4. ProNet Telecom versendet an die E-Mail-Adresse des Kunden, die er bei dem Bestellprozess angegeben hat, unmittelbar nach Eingang des Angebots für eine Dienstleistung bei ProNet Telecom eine Bestätigung über den Eingang der Bestellung. Diese Bestellbestätigungs-E-Mail stellt noch keine Annahmeerklärung von ProNet Telecom dar. Die Bestellbestätigungs-E-Mail enthält die wesentlichen Daten der Bestellung des Kunden. Der Kunde erhält diese AGB nach Vertragsschluss per E-Mail.

2.5. Der Vertrag über die bestellten Dienstleistungen kommt zustande, wenn ProNet Telecom das Angebot für eine Dienstleistung durch gesonderte Annahme gegenüber dem Kunden durch separate E-Mail oder im Falle von Telefoniediensten durch Einspielung und Freischaltung von Rufnummern bis spätestens zum Ablauf des fünften auf den Tag des Angebotseingangs folgenden Werktags annimmt („Vertragsschluss über eine Dienstleistung“). ProNet Telecom ist berechtigt, Vertragsangebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. Zustandekommen des Vertrages über Hardware

Sofern der Kunde Leistungen bestellt, die dem Kaufvertragsrecht unterliegen, d.h. insbesondere bei Verkauf von Hardware, vollzieht sich der Vertragsschluss folgendermaßen:

3.1. Der Kunde kann auf der Webseite Hardware als registrierter Nutzer oder mit einem Gast Account erwerben. Als registrierter Nutzer werden die Bestelldaten des Kunden gespeichert und während des Bestellprozesses automatisch voreingefügt, um Bestellungen schneller abwickeln zu können.

3.2. Die Bereitstellung der auf der Webseite angebotenen Hardware stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar („Angebot für Hardware durch ProNet Telecom“). Der Kunde nimmt das Angebot über den Erwerb der ausgewählten Hardware an, sobald er alle verlangten Angaben während des Bestellprozesses angegeben hat (insb. Rechnungsadresse, Lieferadresse, Versandart und Zahlungsinformationen), diesen AGB zugestimmt hat und auf den „KOSTENPFLICHTIG BESTELLEN“-Button klickt („Annahme für Hardware durch Kunde“).

3.3. Bis zu einem Klick auf den „KOSTENPFLICHTIG BESTELLEN“-Button kann der Kunde seine Bestellung jederzeit abbrechen oder verändern, indem der Kunde das Stift-Symbol an der Angabe klickt, die der Kunde verändern möchte.

3.4. ProNet Telecom versendet an die E-Mail-Adresse des Kunden, die er bei dem Bestellprozess angegeben hat, unmittelbar nach Eingang der Annahme für Hardware durch Kunde bei ProNet Telecom eine Bestätigung über den Vertragsschluss. Diese E-Mail enthält die wesentlichen Daten der Bestellung des Kunden.

4. Allgemeine Pflichten von ProNet Telecom

4.1. ProNet Telecom erbringt die in diesen AGB sowie Leistungsbeschreibungen und den Preisübersichten näher definierten Dienstleistungen und bietet die auf der Webseite, insbesondere den Produktdetailseiten, näher beschriebene Hardware an.

4.2. Soweit sich aus der jeweils geltenden Leistungsbeschreibung nichts Abweichendes ergibt, ist ProNet Telecom bei der Auswahl der für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen erforderlichen Arbeitsmittel frei.

4.3. ProNet Telecom ist zur Bereitstellung von Teilleistungen berechtigt, sofern diese eigenständig nutzbar sind.

4.4. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn ProNet Telecom diese ausdrücklich schriftlich bestätigt und der Kunde rechtzeitig alle vereinbarten Mitwirkungspflichten erfüllt hat. ProNet Telecom darf sich Dritter als Erfüllungsgehilfen bei der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen bedienen. Die vertraglichen Pflichten von ProNet Telecom bleiben hiervon unberührt.

5. Mitwirkungen und Beistellungen

Der Kunde ist insbesondere zur Erbringung folgender Mitwirkungsleistungen verpflichtet:

5.1. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Abgabe des Angebots für Dienstleistungen und des Angebots für Hardware vollständige und richtige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten. Änderungen von Daten, die für die Vertragserbringung notwendig sind (insb. Zahlungsdaten und die Anschrift), hat der Kunde ProNet Telecom unverzüglich mitzuteilen, indem er diese in seinem Kundenkonto aktualisiert.

5.2. Der Kunde wird ProNet Telecom alle zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen erforderlichen Informationen auf entsprechende Anfrage unverzüglich zur Verfügung stellen. Informationen, von denen der Kunde erkennt oder erkennen muss, dass sie für die Erbringung der Dienstleistungen von Bedeutung sind, wird der Kunde ProNet Telecom auch ohne Aufforderung übermitteln. Dies gilt insbesondere für vom Kunden vorgenommene Änderungen an seinen technischen Anlagen, soweit diese Auswirkungen auf die zu erbringenden Dienstleistungen haben können.

5.3. Sofern der Kunde von ProNet Telecom für den Zugriff auf Server o.ä. Passwörter erhält, sind diese geheim zu halten und nur im unbedingt erforderlichen Umfang an einen beschränkten Personenkreis weiterzugeben. Der Kunde wird ihm durch ProNet Telecom überlassene Standardpasswörter unverzüglich nach deren Übermittlung ändern sowie unverzüglich ändern, sobald der Kunde Kenntnis darüber erhält, dass unbefugten Dritten die Passwörter bekannt sind bzw. bekannt sein könnten; der Kunde unterrichtet ProNet Telecom unverzüglich darüber.

5.4. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart ist, dass die Datensicherung durch ProNet Telecom vorzunehmen ist, trägt der Kunde dafür Sorge, dass seine Daten regelmäßig und gefahrentsprechend gesichert werden, um bei Verlust der Daten die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, seine Archivierungspflichten, z.B. handelsrechtlicher oder steuerlicher Art, einzuhalten.

5.5. Die Nutzung der seitens ProNet Telecom bereitgestellten Sprachdienstleistungen erfordert einen geeigneten Internetzugang auf Seiten des Kunden entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Der Kunde kann einen solchen Internetzugang auch als gesonderte Leistung von ProNet Telecom beziehen. Der Kunde sichert zu, dass er vor Vertragsabschluss eine Überprüfung seines Internetanschlusses vorgenommen hat. Erfüllt der Kunde die Voraussetzungen nicht, so bleiben die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis davon unberührt. Ferner steht das Nichtvorliegen eines entsprechenden Anschlusses der Wirksamkeit des Vertrages nicht entgegen.

5.6. Der Kunde wird ProNet Telecom unverzüglich über alle Umstände, für die er verantwortlich ist oder die aus seinem Verantwortungsbereich stammen, informieren, die geeignet sind, den Rechenzentrumsbetrieb oder sonstige Einrichtungen von ProNet Telecom oder anderer Kunden zu beeinträchtigen.

5.7. Verfügt der Kunde über eine eigene Rufnummer und wird diese zur Ausführung eines Dienstes durch ProNet Telecom verwendet, ist er verpflichtet, ProNet Telecom unverzüglich über den Widerruf der zugeteilten Rufnummer durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen („BNetzA“) zu unterrichten Ferner hat der Kunde die Änderung seiner Rufnummer oder die Rückgabe der Rufnummer an die BNetzA ProNet Telecom unverzüglich mitzuteilen. Zudem sichert der Kunde zu, dass Telefonnummern, mit deren Übernahme er ProNet Telecom beauftragt, frei von Rechten Dritter sind. Alle Mitteilungen an ProNet Telecom haben in Textform (z.B. E-Mail) zu erfolgen.

5.8. Der Kunde verpflichtet sich, grundsätzlich nur ihm zur Nutzung zugewiesene Rufnummern zu verwenden. Im Rahmen des Leistungsmerkmals „Ausgehende Rufnummer festlegen“ hat der Kunde die Möglichkeit, eine von seiner ihm zugewiesenen Rufnummer abweichende Rufnummer anzeigen zu lassen. Nutzt der Kunde zu diesem Zweck die Rufnummer eines Dritten, so wird der Kunde gegenüber ProNet Telecom unaufgefordert einen Nachweis darüber erbringen, dass er seitens des Dritten zur Verwendung der Rufnummer befugt ist.

5.9. Der Kunde verpflichtet sich, seine Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass bei einem räumlich ungebundenen oder verteilten Einsatz von Telefonie-Endgeräten eine Vermittlung von Notrufen immer nur zu der Notrufannahmestelle erfolgt, die für die genutzte Rufnummer zuständig ist. Auf die Regelungen zu „Nomadische Nutzung“ in der Leistungsbeschreibung wird hingewiesen.

5.10. Weitere Mitwirkungspflichten können sich aus dem SLA und den Leistungsbeschreibungen ergeben.

5.11. Der Kunde erbringt seine Mitwirkungspflichten für ProNet Telecom unentgeltlich.

5.12. Mitwirkungspflichten sind vertragliche Hauptpflichten des Kunden.